Willkommen auf der Homepage der RWR. RWR steht als Kürzel für RWR Rohstoff-Wertstoff-Reststoff Beratungs-, Handels- und Servicegesellschaft m.b.H. Die RWR ist seit 1994 als Vermittler von Abfällen tätig auf der Grundlage einer Genehmigung des Regierungspräsidius Karlsruhe gemäß § 12a Abfallgesetz (AbfG alt), welcher dem § 50 im aktuellen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) entspricht. Die RWR verlagerte ihre Vermittlungstätigkeit bereits Ende 1996 ins Internet und betreibt dort seitdem eine Rohstoff und Recyclingbörse. Diese Einrichtung wurde auf Kundenwunsch nach und nach erweitert um eine Maschinenbörse, eine Frachtenbörse, eine Fahrzeugbörse und eine Börse für Geschäftskontakte